Der E-Check
Das OLG Saarbrücken 4. Zivilsenat hat die Vermieterhaftung für Schäden an elektrischen Anlagen neu verschärft.
(Az.4U 109-92-BGB § 536.538)
Das heisst:
- Der Vermieter ist verpflichtet die elektrische Anlage des vermieteten Gebäudes regelmäßig überprüfen zu lassen.
- Kommt der Vermieter dieser Prüfpflicht nicht nach und wird der Mieter durch einen Fehler in der elektrischen Anlage geschädigt, haftet der Vermieter dem Mieter für diesen Schaden.
Diese aus dem BGB § 536 folgenden Prüfpflichten treffen sowohl auf Vermieter von Wohnraum,
als auch auf solche von Geweberaum.
Diese Gesetzesgrundlagen waren die Ursache, warum die deutschen Innungsverbände den E-Check eingeführt haben. Wir bieten Ihnen deshalb den E-Check (eine Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage), die alle 4 Jahre wiederholt wird, zu einem Pauschalpreis an.
Bei einer mängelfreien Abnahme, wird das abreißsichere Prüfsiegel in den Elektroverteiler in der Wohnung angebracht. Dazu erhalten Sie einen kompl. dokumentierten Plan, wo die Schalter, Steckdosen, Beleuchtungsanschlüsse, Elektroherd usw. vorhanden sind.
Sie haben dadurch bei einem Mieterwechsel immer die Kontrolle, was der Vermieter selbst installiert hat, da im Schadensfall der Mieter die volle Verantwortung bei selbst durchgeführten Installationen, trägt.
Wenn Mängel in der Wohnung sind, erhalten Sie von uns ein Angebot um diese zu beseitigen.
Bei einigen Versicherungen bekommen Sie jetzt schon einen Nachlass von 10% auf ihre Versicherungsprämie (Württembergische), wenn Sie dem E-Check durchgeführt haben.
Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne unverbindlich.

